Förderungen

Förderungen 


Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Elternverein SchülerInnen bei Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Sprachreisen, Projekttagen oder beim Ankauf von verpflichtenden Lehrmitteln, wie z.B. Laptops.

Auch Projekte, Anschaffungen von außerordentlichen Unterrichtsmitteln, Workshops oder Schulveranstaltungen können unter bestimmtem Voraussetzungen unterstützt werden.

Sämtliche Förderungen können nur dann gewährt werden, wenn es die finanzielle Situation des Elternvereins erlaubt. Aus der Mitgliedschaft beim Elternverein erwächst daher kein Anspruch auf Förderung. Die Genehmigung einer Förderung kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Förderungen für SchülerInnen

Voraussetzungen

  • Bestehende Mitgliedschaft beim Elternverein durch Bezahlen des Elternvereinsbeitrages. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der Elternvereinsbeitrag nicht bezahlt ist, erfolgt keine Bearbeitung des Antrags.
  • Das Antragsformular muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein und mit allen Unterlagen per E-Mail an antrag@ev26.org gesendet werden.  
  • Die Datenschutzerklärung muss ausgefüllt sein (Seite 3 des Formulars).
  • Das Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen muss mit Bestätigungen belegt werden (Lohnzettel, Bestätigungen des AMS, der Sozialhilfe, Mietbeihilfe, Familienbeihilfe, Höhe Alimente, sonstige Einkünfte etc.).

Veranstaltungen, Reisen

  • Die Veranstaltung muss im SGA beschlossen worden sein. Das Informationsblatt der Veranstaltung muss beigelegt werden.
  • Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstaltungsleitung (Seite 3 des Formulars).
  • Der Antrag muss spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung beim Elternverein eingelangt sein. Wenn der Antrag unvollständig ist, werden wir Sie über die fehlenden Unterlagen per E-Mail verständigen. Sämtliche zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen müssen spätestens ein Monat nach Ende der Veranstaltung vorliegen.
  • Die Maximalförderung beträgt 50% der Veranstaltungskosten.
  • Ist die Förderung bereits ausbezahlt und die/der SchülerIn nimmt nicht an der Veranstaltung teil, muss die Förderung binnen einer Woche nach Veranstaltungsbeginn zurückbezahlt werden.

Laptops und ähnliches

  • Förderung für SchülerInnen für den Ankauf z.B. eines Laptops. 
  • Die Notwendigkeit des Ankaufs muss vom Klassenlehrer bestätigt werden (Seite 3 des Formulars).
  • Unabhängig von den tatsächlichen Kosten werden Beträge zwischen €100 und €500 mit maximal 50% gefördert. Die Maximalförderung beträgt demnach €250.
  • Vorlage einer Originalrechnung mit Namen und Adresse des Fördernehmers.

Förderhöhe

  • Die Höhe der Fördersumme ist abhängig vom Familien-Nettoeinkommen und kann zwischen 10% und 50% der Veranstaltungs- bzw. Anschaffungskosten sein.
  • Als Berechnungsgrundlage werden 60% des mittleren Jahresnettoeinkommens in Österreich herangezogen. Dieser Wert wird von Statistik Austria bekanntgegeben und jährlich aktualisiert.

Formular

Bitte das Formular vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Nachweisen als Scan per E-Mail an anfrage@ev26.org senden.

Berechnungsbeispiele für Anträge von Schülern




Formular für Schüler

Förderungen für LehrerInnen

Für Projekte, Anschaffungen von außerordentlichen Unterrichtsmitteln, Workshops oder Schulveranstaltungen verwenden Sie bitte dieses Formular. Der Antrag muss vor Stattfinden des Projekts/Workshops/Veranstaltung bzw. vor Ankauf von außerordentlichen Unterrichtsmitteln beim Elternverein eintreffen. Bitte alle Unterlagen als Scan per E-mail an anfrage@ev26.org senden.


Formular für Lehrer weiter
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