Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Elternverein SchülerInnen bei Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Sprachreisen, Projekttagen oder beim Ankauf von verpflichtenden Lehrmitteln, wie z.B. Laptops.
Auch Projekte, Anschaffungen von außerordentlichen Unterrichtsmitteln, Workshops oder Schulveranstaltungen können unter bestimmtem Voraussetzungen unterstützt werden.
Sämtliche Förderungen können nur dann gewährt werden, wenn es die finanzielle Situation des Elternvereins erlaubt. Aus der Mitgliedschaft beim Elternverein erwächst daher kein Anspruch auf Förderung. Die Genehmigung einer Förderung kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.